Welchen Energieausweis benötigt Ihre Immobilie?

Energieausweis
Foto: dena

Hauseigentürmer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen beim Verkauf einen aktuellen Energieausweis vorlegen; entweder den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt den Bedarfsausweis.

Hierfür berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf. Anschließend dokumentiert er den energetischen Zustand des Gebäudes, und zwar unabhängig vom Nutzerverhalten: Die Qualität der Gebäudehülle (Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Anlagen für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung und die Art des Energieträgers werden dabei berücksichtigt.

Der energetische Zustand des Gebäudes wird genauer dargestellt als mit dem Verbrauchsausweis. Auch mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich mit dem Bedarfsausweis exakter aufzeigen.

Generell können Eigentümer zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis wählen. Einzige Ausnahme:

Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie bislang nicht energetisch saniert worden sind.

Die Agentur dena weist darauf hin, dass die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger bereits abgelaufen sind.

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