Zur Sonnwende am 21. Juni jedes Jahres werden vor allem in Deutschland und Österreich Sonnwendfeuer entzündet. Oft werden dafür schon frühzeitig Totholz- und Reisighaufen aufgeschichtet. Viele bedenken dabei nicht, dass diese Aufschichtungen von Kleintieren als ideale Verstecke und Brutplätze genutzt werden.
Damit dieser Lebensraum für Igel und andere Tiere nicht zur Todesfalle wird, sollten die Veranstalter der Sonnwendfeuer vor dem Anzünden Maßnahmen zum Schutz der Tiere ergreifen:
- Brennmaterial vor dem Anzünden umschichten,
- bereits aufgeschichtete Haufen mit Ultraschall oder Wärmebildkamera untersuchen,
- ggf. Zugang zu den Haufen durch dichte Zäune oder Netze versperren, was aber Kletterkünstler wie Igel eher wenig abschreckt
In Anbetracht der Größe eines Holzhaufens wird deutlich, dass Umschichten oft gar nicht mehr möglich ist. Und man sollte bedenken, dass Igel bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich einrollen. Deshalb kann ein Feuer zur Todesfalle werden. Die Jugend auf dem Land hat vielfach ein Bewusstesein für die Natur, leben und arbeiten sie doch sehr naturnah. Freiwillige helfen im Frühjahr und Sommer, frühmorgens Rehkitze aufzuspüren, bevor gemäht oder geernet wird, konnte ich in einem persönlichen Gespräch mit einem Vertreter der Wetterfelder Landjugend erfahren. Da sei man morgens um drei schon auf den Beinen.
Ein sehr umsichtiges Verhalten zeigt die Landjugend Wetterfeld (Bayern, Landkreis Cham). Mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr wird darauf geachtet, dass durch das Sonnenwendfeuer kein Schaden entsteht. Am Abend des 21. Junis 2025 schauen die Verantwortlichen wenige Stunden vor dem Anzünden der Holzhaufschichtung mit einer Wärmebildkamera nach, ob sich darin Tiere versteckt halten.
Hinweis: Bei Sonnwendfeuern greift das Bundesnaturschutzgesetz: Wer einen länger aufgeschichtenten Holz- oder Reisighaufen anzündet und davon Kenntnis hat, dass er von Tieren als Brutstätte genutzt wird, darf den Haufen nicht abbrennen. Tut er es trotzdem, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit mehreren tausend Euro geahndet wird.