Einzelunternehmer dürfen sich nicht als Geschäftsführer bezeichnen

Gerade in der Medien- bzw. Interbetbranche sind viele Einzelunternehmer unterwegs: Designer, Texter, Webentwickler, Shopbetreiber … Immer wieder finde ich im Impressum von Webseiten die Bezeichnung Geschäftsführer, das aber ist abmahngefährdet. Diverse Rechtsanwälte beschreiben den Sachverhalt genauer auf ihren Internetseiten und beziehen sich dabei u. a. auf das Urteil vom 14.11.2013 des OLG München. Die Bezeichnung eines Einzelunternehmers in dessen Impressum als Geschäftsführer könne einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen.

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