Das Bundeszentralamt für Steuern warnt auf seiner Webseite vor betrügerischen E-Mails und Briefen.
Der Betreff lautet bspw: “Erstattung gemäß Steuerbescheid (§218 AO) – Mitteilung des BZSt”. Die Absenderadresse @bzst-zahlungsfrist.com suggeriert eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern.
Mit der Setzung einer Frist wird der Handlungsdruck erhöht, eine übliche und wohl seit Jahrzehnten erfolgreiche Masche.
Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll,
erklärt das Amt auf seiner Internetseite. Hier findest du auch einen Link zu weiteren Warnungen und Hinweisen.
Die Mail, die ich bekam (siehe Bild), enthält kein angehängtes Dokument. Stattdessen wird auf ein Formular verlinkt. Wir wissen alle, wohin der führt: zu einer Schadsoftware.
Du kannst davon ausgehen, dass weitere “Varianten” der Betrugsmails auftauchen werden.