Noch immer ignorieren Unternehmen, Agenturen und Influencer, wie Blogger, dass Werbung auch in sozialen Medien kennzeichnungspflichtig ist, weil genau das oftmals für Leser/Konsumenten von Posts nicht erkennbar ist. Ein YouTuber muss nun wegen fehlender Werbekennzeichnung auf Beschluss des Medienrates der MA HSH ein Bußgeld in Höhe von 10.500 Euro zahlen.
Bei fehlenden Werbekennzeichnungen handelt es sich eben nicht um eine Bagatelle oder eine Art rechtliche Grauzone im Internet, sondern um deutliche Verstöße, die neben Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschützern auch zu Bußgeldern führen können.
Grundlage für die Kennzeichnung sind verschiedene Gesetze, wie das Telemediengesetz (TMG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie § 58 RStV bzw. § 7 RStV, die auch für Soziale Medien gelten.
Für eine Orientierung im Umgang mit Produkten, die bspw. ein Blogger in einem Post beschreibt, sorgt folgende PDF-Datei auf der Internetseite der Landesmedienanstalten in Deutschland, die-medienanstalten.de.