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Stationäre Reha als Chance

Medicalpark Chiemsee

Eine Rehabilitations-Maßnahme kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Meist ist der Haus- oder Facharzt der erste Ansprechpartner, wenn eine Reha beantragt werden soll. Er kann beurteilen, ob und wie dringlich eine Maßnahme ist.
Bei der Beantragung einer Reha ist entscheidend, ob der Antragsteller noch berufstätig ist oder nicht bzw. vor der Reha im Krankenhaus behandelt wurde oder über einen längeren Zeitraum unter einer Krankheit leidet – ein ziemliches Verwirrspiel. Hier hilft nur, sich bei den verschiedenen Kostenträgern zu erkundigen. Der Kostenträger ist letztlich zuständig für die Bewilligung und die Kostenübernahme.

Der Antragsteller ist durch seine Krankheit körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt und dadurch häufig dauerhaft im Alltag eingeschränkt. Ziel einer stationärer Rehabilitation ist es, einen gesundheitlichen Schaden zu heilen oder zu mildern. Eine stationäre Behandlung in einer Reha-Klinik kann auch zur Vorbeugung genehmigt werden, um eine bereits angeschlagene Gesundheit zu verbessern und durch verschiedene Anwendungen eine drohende Krankheit zu verhindern. Das bedeutet aber auch, dass er in der Lage sein muss, aktiv an den angebotenen Maßnahmen teilzunehmen – eine der Voraussetzungen für die Bewilligung einer stationären Reha.

Aus den genannten Gründen ist es daher wichtig, die geeignete Reha-Klinik zu finden. Der Patient möchte in der kurzen Zeit der Reha-Maßnahme, die meist drei Wochen beträgt, das Beste für sich herausholen. Die Einrichtung muss zum Krankheitsbild und anderen die Heilung begünstigenden Faktoren passen. Zumindest darf der Patient bereits bei der Beantragung der Reha-Maßnahme Wünsche äußern. Sind sich Kostenträger und Antragsteller über die Klinikwahl unseins, landen Entscheidungen der Kostenträger manchmal vor Gericht.

Die Reaktion Hapke Media erkundigte sich bei der AOK Bayern, Direktion Cham, nach welchen Kriterien Reha-Kliniken ausgewählt werden. Direktor Josef Bucher {Anmerkung der Redaktion: Stand 2023 ist Herr Bucher nicht mehr Direktor.] beantwortete im JAhr 2015 die Fragen der Redaktion in einem schriftlichen Interview:

    1. Sind alle Kliniken, die vertragliche Verpflichtungen gegenüber der AOK haben, von unabhängiger Stelle zertifiziert?

Die Kasse bewilligt, nach pflichtgemäßem Ermessen, unter den zertifizierten Rehabilitationseinrichtungen, mit welchen ein Vertrag besteht, diejenige Einrichtung, die, entsprechend deren Fachrichtung, den jeweiligen medizinischen Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalles entspricht. Hierbei ist allerdings das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

    1. Werden diese Einrichtungen regelmäßig hinsichtlich der Qualitätsstandards überprüft?

Alle stationären Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, an einem internen Qualitätsmanagement-Verfahren teilzunehmen, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (= BAR) anerkannt worden ist. Nähere Informationen sind unter www.bar-frankfurt.de einsehbar. Zudem wird eine externe Qualitätssicherung durchgeführt. Näheres dazu ist unter www.qs-reha.de dargestellt.

Nach Erstzertifizierung haben die stationären Rehabilitationseinrichtungen innerhalb von jeweils drei Jahren eine Re-Zertifizierung der internen Qualitätssicherung nachzuweisen. Bei der externen Qualitätssicherung wird die Einrichtungen nach Indikationen entweder in das Verfahren der Krankenversicherung oder das Qualitätssicherungsverfahren der Rentenversicherung einbezogen. Zutreffend ist jeweils das Verfahren des Hauptbelegers der Klinik.

    1. Inwieweit kann der Patient Einfluss auf die Wahl der Reha-Klinik nehmen (Wunschrecht, Mitspracherecht)?

Selbstverständlich kann der Versicherte seinen Wunsch nach einer bestimmten Einrichtung anführen. Die Bewilligung der jeweiligen Reha-Einrichtung erfolgt dann nach Abwägung aller Aspekte (Wunsch des Versicherten, Fachrichtung der Einrichtung, reha-begründende Diagnosen, Wirtschaftlichkeit usw.)

    1. Welches sind beispielsweise überzogene Gründe eines Patienten für die Klinikwahl, denen nicht stattgegeben werden kann?

Der Wunsch nach einer Klinik, deren Versorgungsstandard weit über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgeht und damit unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen würde.
Eine Einrichtung, die ggf. nicht zertifiziert ist.

    1. Kliniken unterscheiden sich von der Lage, der Größe und Ausstattung, dem medizinischen Angebot und der Verfügbarkeit/Erfahrung/Qualifikation des Personals sowie von den Kosten. Inwieweit dürfen rein wirtschaftliche Gründe der AOK über die Auswahl der Klinik entscheiden?

Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen und orientieren sich dabei an den medizinischen Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls.

    1. Wo erhalten Patienten Hilfe, wenn sie mit der vorgeschlagenen Klinik nicht einverstanden sind?

Wenn keine Einverständnis mit der vorgeschlagenen Einrichtung besteht ist es sinnvoll, nochmals ein Gespräch mit dem AOK-Berater zu suchen.

    1. Können Sie Beispiele nennen, wo eine Einigung mit dem Patienten zu seinen Gunsten erfolgt ist und wie sich das auf den Reha-Erfolg (positiv oder negativ) ausgewirkt hat?

Fälle, bei welchen der Versicherte eine oder mehrere Wunscheinrichtungen angibt, und dem Wunsch entsprochen wird, kommen immer wieder vor. Sich hieraus ergebende positive oder negative Auswirkungen auf den Reha-Erfolg sind allerdings nicht bekannt.

Die Wahl der passenden Reha-Einrichtung

Patienten informieren sich über in Frage kommende oder bereits zugewiesene Rehakliniken unter anderem im Bekanntenkreis und im Internet. Die Meinungen beruhen oftmals auf eigenen Erfahrungen und sind individuell geprägt. Soweit möglich, können sich Antragsteller vor Ort umsehen oder die bewilligte Klinik kontaktieren.

Ist aus Sicht eines Patienten der Rehaerfolg gefährdet, rate ich zu einem Gespräch mit dem Kostenträger. Vertane Zeit und verschwendete Kosten nützen nämlich weder dem Kostenträger noch dem Patienten. Doch auch der Patient ist in der Pflicht: Er muss selbst aktiv mitwirken, damit die Maßnahme zum Erfolg führt. Vielen ist es dabei wichtig, dem Alltag zu entfliehen, um sich ganz (und ganztägig) auf sich selbst konzentrieren zu können – stationär. Auch äußere Umstände tragen zur Genesung bei, wie die Umgebung, die Gestaltung der Zimmer, das Freizeitangebot und vieles mehr. Tapetenwechsel tut gut!



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